Wahlarztpraxis

Wahlarztpraxis:
Was bedeutet das?

Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit einer Krankenkasse und unterliege dadurch nicht den auferlegten Einschränkungen. Das ermöglicht mir eine individuelle und sorgfältige Betreuung meiner Patient*innen.  Andererseits müssen die Kosten der Behandlung vorerst von Ihnen selbst erbracht werden.

Rückerstattung der Behandlungskosten

Sie erhalten von mir eine Honorarnote mit detaillierter Beschreibung aller erbrachten Leistungen sowie eine Antragstellung mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten. Die bezahlte Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und beträgt in der Regel 80 % des Betrags, die eine Kassenärztin bzw. ein Kassenarzt erhalten hätte. Für Leistungen die auch dem/r Vertragsarzt*in nicht vergütet werden, erhalten Sie auch keine Kostenerstattung.

Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, können Sie meine Honorarnote selbstverständlich bei dieser einreichen.